Helfergrundausbildung
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
- Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
- Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (Ausführungsbestimmungen: In Landesverbänden, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können für diese Helfer die Voraus setzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) entfallen.)
- Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)
Truppführerausbildung
Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr)
- Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)
- Ausbildung: Führungslehre (421)
- Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
Dokumente
Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)
Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.
Zielgruppe
Die Fortbildung der Gruppenführer ist durch Ausbildung am Standort sicherzustellen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mitgliedschaft in der DLRG
- Ausbildung: Truppführerausbildung (830)
- Befürwortung durch die entsendende Gliederung
Dokumente




